
Nach AWG haben gebietsansässige Banken zu melden: 1. Zahlungen für Veräusserung oder Erwerb von Wertpapiere n und Finanzderivate n, die die Bank für eigene oder fremde Rechnung an Gebietsfremde verkauft oder von solchen kauft, sowie Zahlungen, die die Bank im Zusammenhang mit der Einlösung inländischer Wertpapiere an Gebietsfremde leistet od....
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